Wie sicher ist ein Schulhaus wirklich?

Welche Gefahrenquellen es in Schulhäusern geben kann und warum diese überhaupt entstehen konnten und wie man mit ihnen verantwortlich umgeht, dazu haben wir Friederike Pfromm, Architektin und Expertin für Schulraumplanung bei Basler& Hofmann befragt.

Stratus: Wenn Sie heute durch ein typisches Schulhaus gehen: Welche Risiken sehen Sie, die eine Schulleitung oder Gemeinde im Alltag möglicherweise gar nicht als solche wahrnimmt?

Friederike Pfromm: Ein typisches Risiko sind brennbare Gegenstände im Fluchtweg und fehlende Geländerhöhe. Oft gibt es auch Nutzungen in der Zivilschutzanlage, die sich im Laufe der Zeit «eingebürgert» haben und vielleicht nicht klar geregelt sind. Etwas weniger sichtbar sind korrekte Brandabschnitte und die Erdbebensicherheit. Auf letzteres weisst auch das BAFU hin.

 

Ein Schulhaus funktioniert seit 30 oder 40 Jahren ohne grösseren Zwischenfall. Warum ist das noch kein Beleg dafür, dass es heute ausreichend sicher ist?

Je nachdem wie hoch das Risiko eines Zwischenfalls ist, kann es ja ganz normal sein, dass lange nichts vorgefallen ist. Daraus leitet sich aber nicht ab, dass nicht morgen ein Problem auftreten könnte.

Neben dieser statistischen Betrachtung gibt es aber auch Veränderungen im Verhalten oder in der Art der Nutzung. Geländerhöhen sind nicht mehr ausreichend, wenn die Grösse der Menschen sich verändert und dadurch ihr Schwerpunkt nach oben rutscht. Der Unterricht ist abwechslungsreicher und flexibler geworden. Die Nutzenden halten sich durch die Betreuung länger in der Schule auf. 

Dies sind Entwicklungen, die die Risiken automatisch erhöhen und das zeigt, dass ursprünglich normenkonforme Bauten im Laufe der Zeit sicherheitstechnischen Handlungsbedarf ansammeln können. Man kann auch feststellen, dass die Aufmerksamkeit der Menschen gegenüber den Räumen, in denen sie sich aufhalten sinkt. Es dauert dann länger, bis sie ein Risiko erkennen und entsprechend handeln. 

 

Was passiert, wenn man ein Schulhaus einmal konsequent durch alle diese Perspektiven betrachtet, also Brandschutz, Tragwerk und Erdbeben, Schadstoffe, Naturgefahren, Barrierefreiheit und weitere Anforderungen? Wie schnell wird daraus ein Investitionsbedarf, der die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde übersteigt?

Aus den unterschiedlichen Risiken ergibt sich schnell ein ganzer Strauss notwendiger Massnahmen. Daraus kann ein überraschend hoher Investitionsbedarf entstehen. 

Und in einer Gemeinde ist das Schulhaus in der Regel nicht das einzige Gebäude mit Handlungsbedarf. Vielleicht stehen gleichzeitig Sanierungen am Werkhof oder am Feuerwehrgebäude an. 

Auch beim Schulhaus selbst konkurrieren Sicherheitsmassnahmen mit anderen betrieblichen und baulichen Bedürfnissen. So kann der Investitionsbedarf schnell die verfügbaren Mittel übersteigen. Dann muss priorisiert werden: Was muss jetzt gemacht werden, was kann warten und welche Risiken nimmt man damit vorerst in Kauf? 

 

Nach welchen Kriterien darf und sollte eine Gemeinde entscheiden, welches Risiko sie zuerst angeht und welches vorerst bestehen bleiben muss?

Ich würde empfehlen schon die Gutachten so zu beauftragen, dass eine Priorisierung der Themen durch die Fachpersonen erstellt wird. Dabei sollte dargestellt werden, welche Massnahmen keinen Aufschub dulden. 

Alle anderen Massnahmen können im Rahmen einer übergeordneten Strategie für das gesamte Immobilienportfolio abgearbeitet werden. Es ist nicht nötig, alles sofort anzugehen. Aber die Verantwortlichen müssen aufzeigen können, dass sie gedenken, alles innerhalb von sinnvollen Fristen zu beheben, und wie sie dies tun wollen.

 

Was bedeutet es für die Verantwortlichen, wenn nach einem Schaden die Frage gestellt wird: War dieses Risiko bekannt und was wurde unternommen?

Dies ist vor allem eine juristische Auslegung, ich versuche es trotzdem mal in meinen Worten. Für Eigentümerinnen, wie eine Gemeinde gilt, dass sie ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen müssen. Diese ist sehr umfassend und kann nicht durch Unwissenheit ausbedungen werden. 

Regelmässige Überprüfungen der Sicherheitsstandards gehören zur Sorgfaltspflicht dazu. Aber auch die Frage, wer in einer Gemeinde für die eigenen Liegenschaften verantwortlich ist, wird oft falsch eingeschätzt. Die Exekutive trägt die Gesamtverantwortung und kann diese auch nicht delegieren. Sie setzt lediglich Fachpersonen ein, um die Risiken zu finden und zu beheben. Die Fachpersonen werden erst dann in die Verantwortung genommen, wenn sie ihr Fachwissen nicht richtig angewendet haben. 

Diese Gesamtverantwortung gilt im Übrigen auch für Vorstände von Genossenschaften und Vereinen oder für Verwaltungs- und Stiftungsräte.

 


 

Über die Expertin:

 

Friederike Pfromm (zum Profil auf LinkedIn) ist Architektin und Schulraumentwicklerin. Sie leitet den Fachbereich Immobilienberatung bei Basler & Hofmann und lädt regelmässig zu Fachseminaren über Schulraumentwicklung ein, zuletzt im November 2024 mit der Schweizer Bildungsexpertin Rahel Tschopp

 

Die Expertin ist Sprecherin am Stratus Convent 2026 am 29. Oktober 2026 in Zürich.

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind limitiert.

 

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