Schäden durch Oberflächenabfluss: häufig, aber vermeidbar
05.10.2026
Es kommt nicht selten vor, dass Hochwasserschutz erst zum Thema wird, nachdem das Baugesuch bereits eingereicht ist. Das ist ungünstig, denn dann ist es für die einfachste und dadurch meist auch wirtschaftlichste Lösung oft bereits zu spät. Professioneller Hochwasserschutz sieht anders aus, meint Christoph Rüedlinger, Leiter des Fachbereichs Wasser bei Basler & Hofmann. Welche Fragen wichtig sind und wann Bauherrschaften diese stellen sollten, behandelt er in seinem Beitrag für das Stratus Magazin.
Das Jahr 2024 hat die Dimension wasserbedingter Naturgefahren erneut vor Augen geführt: Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse verursachten in der Schweiz Schäden von rund 905 Millionen Franken. Damit war 2024 das teuerste Unwetterjahr seit 2005 und das fünftteuerste seit Beginn der systematischen Erfassung im Jahr 1972. Seitdem sind so Schäden von mehr als 15 Milliarden Franken entstanden (WSL, Unwetterbilanz 2024).
Weniger sichtbar ist jedoch eine Gefahr, die keineswegs nur Gebäude an Flüssen und Seen betrifft: Bis zur Hälfte der Schäden durch Wasser wird durch Oberflächenabfluss verursacht und rund zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz sind davon potenziell betroffen (Schweizerischer Bundesrat, Botschaft zum Wasserbaugesetz, 2023). Bei Starkregen fliesst das Wasser über Hänge, Strassen und versiegelte Flächen ab und kann durch Zufahrten, Türen oder Lichtschächte in Gebäude eindringen. Weil dies auch fernab von Gewässern geschehen kann, bleibt das Risiko häufig unerkannt. Schlimmstenfalls muss erst ein Schaden eintreten.
Leider beobachten wir häufig, dass dem angemessenen Hochwasserschutz die gebührende Aufmerksamkeit erst (zu) spät zuteil wird. In der Praxis wird der notwendige Hochwasserschutznachweis bei Neu- und Umbauten nämlich erst dann zum Thema, wenn die Planung weit fortgeschritten oder, und schlimmer, das Baugesuch bereits eingereicht ist. Das ist ungünstig, denn dann ist es für die einfachste - und dadurch meist auch wirtschaftlichste - Lösung oft bereits zu spät.
Professioneller Hochwasserschutz sieht anders aus. Er beginnt nicht beim Nachweis, sondern bei der ersten Planungsskizze.
Für die Bauherrschaften bedeutet das, schon früh die wichtigen Fragen stellen:
- Wie ist ein spezifisches Objekt konkret gefährdet?
- Welches Schutzziel soll und kann erreicht werden?
- Wie lässt sich der Schutz wirksam umsetzen und nachweisen?
Das ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern gehört zur Verantwortung der Bauherrschaft:
Wer Wasserwege, Gebäudehöhen, Zugänge etc. auf die mögliche Gefährdung abstimmt, verhindert, dass vermeidbare Risiken überhaupt in das Gebäude eingebaut werden.
Doch auch unabhängig von Bauvorhaben ist eine frühzeitige Auseinandersetzung essenziell: Neue Gefährdungsgrundlagen, wie beispielsweise aktualisierte Gefährdungskarten zum Oberflächenabfluss oder zur Hochwassergefährdung, können die Situation für bestehende Liegenschaften grundlegend verändern.
Für Bauherrschaften und Planende lohnt es sich in jedem Fall, den Hochwasserschutz mitzudenken. Am besten früher, als dies in vielen Fällen heute geschieht. Denn durch die gezielte Umsetzung von Objektschutzmassnahmen lassen sich nicht nur Sachschäden, Betriebseinschränkungen, Mietausfälle und in Extremfällen sogar Personenschäden vorbeugen. Unter Umständen werden Massnahmen, die unabhängig von Bauvorhaben am Bestand umgesetzt werden, von der Gebäudeversicherung mit Zuschüssen belohnt.
Quellen, die für diesen Beitrag herangezogen wurden:
Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT (o. J.): «Oberflächenabfluss - die unterschätzte Gefahr». Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern. Abgerufen am 18. September 2026 unter: planat.ch.
Schweizerischer Bundesrat (2023): Botschaft zum Bundesgesetz über den Wasserbau vom 10. März 2023, S. 8. PDF
Über den Autor:
Christoph Rüedlinger (zum LinkedIn-Profil) hat einen ETH-Masterabschluss in Atmosphären- und Klimawissenschaften und leitet den Fachbereich Wasser bei Basler & Hofmann. Mit seinem Team berät er öffentliche und private Bauherrschaften im Umgang mit Hochwasserrisiken von der Gefahrenbeurteilung bis zur Entwicklung geeigneter Schutzmassnahmen.
Der Autor ist Sprecher am Stratus Convent 2026 am Donnerstag, den 29. Oktober 2026 von 13 bis 17 Uhr in Zürich
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind limitiert.
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